Körperliches und seelisches Wohlbefinden ist eine grundlegende Voraussetzung für Entwicklung und Bildung – und ein Grundrecht von Kindern.
Unser Leitgedanke ist es, dass die Kinder zu starken Kindern werden, d.h. es werden fröhliche, selbstbewusste Kinder, die sich trauen „Ja“ und „Nein“ zu sagen und sich trauen von Geschehnissen zu erzählen. Die Kinder sollen sich angenommen und ernstgenommen fühlen.
Nur wenn ein Kind sich selbst, seinen Körper und seine Grenzen kennt, ist es in der Lage, auch die Grenzen anderer zu respektieren.
Das bedeutet für unsere pädagogische Arbeit:
Kinderrechte sind spezielle Menschenrechte für Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren. Insgesamt gibt es 54 Artikel in der UN-Kinderrechtskonvention.
Jedes Kind hat Rechte! Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Deshalb ist es wichtig, bereits bei den ganz Kleinen damit zu beginnen ihnen ihre Rechte aufzuzeigen, zu vermitteln und später fortzuführen.
In unserem Kindergarten werden beispielsweise folgende Kinderrechte besonders den Kindern nahegebracht:
Der Kinderrechtsansatz in unserem Kindergarten ist mehr als ein Konzept. Er spiegelt eine pädagogische, ja gesellschaftliche Haltung wider.
Partizipation bedeutet für uns, Kinder in möglichst viele Entscheidungsprozesse, die ihre Person betreffen, einzubeziehen und sie an vielem, was das alltägliche Zusammenleben betrifft, zu beteiligen. Kinder bringen so ihre Meinung ein, gehen Kompromisse ein und lernen diese auszuhalten.
Kinder teilhaben zu lassen, bedeutet aber nicht, dass Kinder alles dürfen!
Es gibt auch gewisse Grenzen der Partizipation. Wir stellen das Wohl des Kindes in den Vordergrund und treffen eigenmächtige Entscheidungen in den Fällen, die dem Schutz und der Sicherheit dienen, denn es gibt Entscheidungsfolgen, die Kinder nicht angemessen einschätzen und absehen können.
Partizipation leben wir nicht nur in der Zusammenarbeit mit den Kindern, sondern auch mit den Eltern/Familien und den Mitarbeitern.
Alle Kinder haben grundsätzlich ein Beteiligungsrecht und ein Beschwerderecht in den Einrichtungen (Bundeskinderschutzgesetz).
Die Kinder erleben in unserem Kindergarten, dass ihre Meinung zählt und ihre Anregungen und Beschwerden ernst genommen werden.
Jede Beschwerde sehen wir als Geschenk. Denn in diesem Geschenk liegt eine Chance für Veränderung, und dies entspricht der Idee der Qualitätsentwicklung. Wir möchten somit die Kinder bestärken und ermutigen, von ihrem Beteiligungs- und Beschwerderecht Gebrauch zu machen.